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BVerwG, 11.05.1955 - II B 6.54 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.10.1953 - V A 368/53
- BVerwG, 11.05.1955 - II B 6.54
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.07.1954 - II C 13.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 11.05.1955 - II B 6.54
Das Bundesverwaltungsgericht selbst hat in seinem Urteil vom 2. Juli 1954 - II C 13.54 - (in DVBl. 1955 S. 56 = DÖV 1954 S. 628) ausgeführt, daß die Erreichung von Spitzenstellungen außer von der Tüchtigkeit des Beamten noch von unberechenbaren Faktoren abhängig sei; auch deswegen kann die von dem Kläger aufgezeigte Rechtsfrage nicht als klärungsbedürftig anerkannt werden.
- BVerwG, 18.09.1958 - II C 131.57
Wiedergutmachung von nationalsozialistischem Unrecht - Schädigung einer …
Der Senat hat bereits wiederholt die Auffassung geäußert, daß bei der Besetzung von Spitzenstellen in der Regel "Umstände eine Rolle spielen, die außerhalb des Könnens und der Tüchtigkeit des Bewerbers liegen" und daß deswegen die "fachliche Befähigung eines Beamten und sonstige in seiner bisherigen Dienstlaufbahn begründete Vorzüge von einem bestimmten Dienstrang an nicht mehr ausreichen, um die Beförderung voraussehbar zu machen" (vgl. BVerwGE 1, 175 ff. [178]; Beschluß vom 11. Mai 1955 - BVerwG II B 6.54 -). - BVerwG, 27.11.1958 - II C 187.57
Rechtsmittel
Indessen reichen die fachliche Befähigung eines Beamten und sonstige in seiner Person und in seiner Dienstlaufbahn begründete Vorzüge - die das Berufungsgericht zugunsten des Klägers unterstellt hat - nicht aus, um seine Beförderung in eine solche Spitzenstellung als überwiegend wahrscheinlich ("voraussichtlich") erscheinen zu lassen (BVerwG, Beschluß vom 11. Mai 1955 - BVerwG II B 6.54 - NJW/RzW 1955 S. 311).